Alarmierende Förmlichkeit

Kürzlich in einer juristischen Dissertation zum Thema „Schutz des Käufers in verschiedenen Situationen“ gelesen: Bei „Vertragsschluss durch Fernkommunikationstechniken“ fehlt die, so der offizielle Begriff, „alarmierende Förmlichkeit“. Das bedeutet, dass man beim Einkaufen draußen in der Stadt sich zumindest richtige Straßenschuhe anziehen muss. Das hat ja schon etwas Förmliches. Das Einkaufen von zuhause aus, via Internet, eingemümmelt in eine Decke, ist schon viel formloser. Beim CD-Kauf im Internet bin ich enthemmter und mache eher bei einer weiteren CD ein Häkchen („in den Warenkorb“) als im Laden konkret zuzugreifen. Mir fehlte für dieses Phänomen bislang nur das richtige Wort. Die Juristen machen diesen Unterschied also auch und versuchen, die Online-Käufer besser zu schützen. Beruhigend.

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